Impressum

 

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Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite nach § 5 TMG ist:

ROTFUCHS
Emanuel Conrady
Magdalenenplatz 2
39288 Burg

FA Genthin 103/211/01114

Telefon: 03921-7266110
E-Mail: rotfuchs@rotfuchs-im-netz.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Der Rotfuchs ist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Anbieter für Mittagessen regionaler Einrichtungen. Diese AGB beziehen sich ausdrücklich auf diesen Vertrag.

Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung werden die AGB akzeptiert.

 

§ 1 Vertragspartner:innen

Vertragspartner:innen sind der Rotfuchs als Anbieter und die jeweils angemeldete Person als Kund:in mit jeweiligen Essenteilnehmer:innen.

 

§ 2 Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet automatisch mit der Beendigung des Versorgungsvertrages mit der jeweiligen Einrichtung.

Eine Kündigung des individuellen Vertrages ist mit Frist von 2 Wochen möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung erfolgt direkt im Online-Bestellsystem.

§ 3 Kund:innenkonto

Die Anmeldung erfolgt im Online-Bestellsystem unter www.rotfuchsaufraedern.de und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Geschäftsverkehr. Kund:innen registrieren sich selbst und tragen alle erforderlichen Angaben ein. Eine Anmeldung ist nur mit einer E-Mailadresse sowie der Einwilligung zum Lastschriftverfahren möglich.

Das persönliche Passwort darf nur der Kund:in bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort entsteht, haftet ausschließlich die Kund:in.

§ 4 Kontoübersicht und Essenbestellung

Kund:innen können über das Einloggen im Online-Bestellsystem folgende Aktionen durchführen:

Speiseplan einsehen, Essen bestellen bzw. abbestellen, Rechnungen, grundlegende Daten sowie Informationen zu den jeweiligen Essenteilnehmer:innen einsehen und Zugehörigkeiten zu Einrichtungen und Betreuungsgruppen ändern.

Die Essenbestellung erfolgt automatisch als Dauerbestellung. Abbestellungen/Stornierungen können kurzfristig bis 8.00 Uhr am aktuellen Tag der Essensausgabe erfolgen.

Die Essenbestellung erfolgt durch Anklicken des Pluszeichens eines Menüs im Speiseplan. Die Abbestellung erfolgt durch Anklicken des Minuszeichens im Speiseplan. Ein bestelltes Menü ist farblich hervorgehoben. Zur Bestellung ist keine weitere Speichern-Funktion oder Durchführung einer anderen Bestätigung notwendig.

Bestellzeiten sind im System erkennbar. Ausschlaggebend ist die Portal-Systemzeit. Wichtiger Hinweis: Stornierungen und Änderungen sind nach vorgenannter Frist / Uhrzeit nicht mehr möglich. Bestellte Essen werden definitiv abgerechnet und nicht rückerstattet.

§ 5 Speiseangebot & Kosten

Täglich wird ein Mittagessen zzgl. einer wechselnden Beigabe angeboten. An einigen Tagen gibt es zum Standardessen ein aktiv wählbares Alternativessen.

Die Preise für ein Mittagessen für die einzelnen Einrichtungen sind im Onlinesystem angegeben.
Diese sind an die derzeitigen Bedingungen bzw. an Absprachen mit den Trägern angepasst. In den Bruttopreisen sind die derzeitigen Umsatzsteuern von 7% bzw. 19% enthalten.

Für die bestehenden Kosten erhalten die Essenteilnehmer:innen das im Speiseplan vorgegebene Mittagessen. Kurzfristige Abweichungen hiervon sind unter Berücksichtigung etwaiger Allergien möglich. Sofern ein gesondertes Mittagsangebot gewünscht wird, z. B. infolge einer Allergie, wird ggf. über die Preisgestaltung gesondert verhandelt.

Jedes bestellte und nicht abbestellte Essen wird in Rechnung gestellt unabhängig von der Anwesenheit der Essenteilnehmer:innen.
 

§ 6 Allergien und Unverträglichkeiten

Allergene und Inhaltstoffe sind auf dem Speiseplan aufgeführt. Allergien und Unverträglichkeiten sind dem Rotfuchs schriftlich mitzuteilen. Eine Berücksichtigung erfolgt in individueller Absprache.

 

§ 7 Kostenübernahme

Bescheide für die Kostenübernahme durch das Jobcenter oder andere sind dem Rotfuchs im Original oder in Kopie komplett rechtzeitig vor Inkrafttreten zur Verfügung zu stellen. Nicht vorgelegte bzw. ungültige Bescheide werden nicht berücksichtigt. Verlängerungen von Übernahmen sind dem Rotfuchs spätestens bis zu dem Tag, an welchem die Veränderung eintrifft, bekannt zu geben.

 

§ 8 Reklamationen

Ansprüche gegenüber dem Rotfuchs sind innerhalb von 1 Monat vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Reklamationen geltend gemacht werden.

§ 10 Rechnung / Bezahlung / Sperrung

Die Zahlung erfolgt bargeldlos mittels Lastschrift / SEPA Mandat.

Die Gesamtkosten werden je Monat taggenau abzüglich der abbestellten Portionen bis zum 8. des Folgemonats von dem hinterlegten Girokonto eingezogen. Der Rechnungsbeleg ist im Kund:innenkonto hinterlegt.

Auf jeder Rechnung ist das Fälligkeitsdatum angegeben. Bei Lastschriften die nicht eingelöst werden konnten, tritt der Zahlungsverzug sofort mit der Rücklastschrift auf das Rotfuchs-Konto ein. Bei falschen Kontoangaben oder eventuell auftretenden Rücklastschriften, sind die eventuell entstandenen Gebühren von Kund:innen zu tragen.

Lastschriften werden nur einmal eingezogen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so muss die Kund:in die Rechnung selber anweisen. Die Rücklastschriftgebühren der Banken werden an die Kund:in weiterbelastet (i. d. R. 2,50 € bis 15,50 €) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2,00 €. Nach 10 Tagen Zahlungsverzug wird die Rechnung angemahnt, nach weiteren 10 Tagen wird die 2. Mahnung erstellt und nach weiteren 10 Tagen die dritte und letzte Mahnung.

Die Mahnkosten berechnen sich wie folgt: 1. Mahnung/ Zahlungserinnerung 2,50 € Mahnkosten, 2. Mahnung 5,00 € Mahnkosten, 3. Mahnung 7,50 € Mahnkosten. Ab der 3. Mahnung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen gegeben, mit allen damit verbundenen Kosten.

Ab Zustellung der 2. Mahnung wird das Essenkonto bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt und kein Essen mehr ausgegeben.

§ 11 Sonstiges

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen / Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien am nächsten kommt.